Coronabedingte Änderung bzgl. Zuchtzulassung

Gemäß Vorstandsbeschluss vom 02.12.2020 gelten bis auf weiteres folgende Ausnahmeregelungen für die Zuchtzulassung:

Weiße Schweizer Schäferhunde, welche die Zuchtvoraussetzungen in der ZGBBS (HD, ED, SW, MDR 1, DNA-Profil nach ISAG 2006, Zahnkarte) erbringen und aufgrund von Corona keine Ausstellungsformwertnoten und/oder keine Wesensbeurteilung nachweisen können, dürfen einmalig auf Antrag beim Hauptzuchtwart der ZGBBS e.V. zur Zucht verwendet werden.

 

Die ZTP und Ausstellungsergebnisse müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zuchtverwendung (Stichtag ist der Wurfttag) nachgereicht werden, sofern die gesundheitspolitische Lage dies zulässt.

 

Sobald die Coronabedingten Einschränkungen gelockert oder außer Kraft gesetzt werden, gelten wieder die Bestimmungen aus der Zuchtordnung vom September 2020.

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