Änderung FCI-Ausstellungsrichter-Reglement

Wir möchten auf eine seit September 2020 gültige Änderung von Abschnitt 11 Absatz 2 des “Reglement für Ausstellungsrichter der FCI” hinweisen. Diese Änderung besagt, dass FCI Ausstellungsrichter nun auch auf nicht der FCI angehörigen Veranstaltungen richten dürfen.

Quelle: http://www.fci.be/de/Ausstellungsrichter-44.html

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